Tarife unserer Tennis Beiträge (Stand April 2024, Beschluss der TA Mitgliederversammlung)
Tarif |
Beschreibung |
Beiträge |
---|---|---|
A |
Aktive Erwachsene ab 18 Jahre |
160,00 € |
R |
Rentner |
130,00 € |
S |
Schüler und Studenten ab 18 Jahre |
95,00 € |
J |
Jugendliche bis 18 Jahre |
40,00 € |
K |
Kinder von 6-12 Jahren |
12,00 € |
V |
Vorschulkinder bis 5 Jahre |
0,00 € |
M |
Mittagskarten; 2023 nur noch Altmitgliedschaften |
75,00 € |
G |
Gästemarke |
10,00 € |
P |
Passive Mitgliedschaft (nur ab 18 Jahre) |
40,00 € |
Bemerkungen:
Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag für den SV Plasmaphysik und dem Abteilungsbeitrag der Tennisabteilung. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Altersstichtag für Kinder und Jugendliche ist der 1. April des jeweiligen Jahres.
Alle Mitglieder sind beim BLSV gemeldet und damit unfallversichert.
Gästemarken sind bei allen Vorstandsmitgliedern erhältlich. Pro Gast ist eine Gästemarke in das Tennisbuch zu kleben, max. jedoch 2 Gästemarken/Platz. Ein Gästespiel ist nur auf einem Platz möglich, der nicht von einem Mitglied beansprucht wird.
Passive Mitglieder sind
stimmberechtigte Vereinsmitglieder, die bei allen Aktivitäten im
Verein (also auch bei einem gelegentlichen Tennisspiel)
unfallversichert sind; auch können sie an allen
abteilungsübergreifenden Aktivitäten des Vereins (z.B.
Fitnesstraining, Wirbelsäulengymnastik, Krafttraining) wie
Mitglieder teilnehmen.
Für eine gelegentliche Nutzung der
Tennisplätze benötigen sie jedoch Gästemarken wie Gäste.
Kündigung:
Die Mitgliedschaft im Verein kann zum Jahresende gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig zum Jahresende gekündigt, so kann die aktive Mitgliedschaft in der Abt. Tennis des SVP für das laufende Jahr bis spätestens zum 31.3. gekündigt werden, es fällt dann der Beitrag für eine passive Mitgliedschaft im Verein an. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, ist in jedem Falle der Jahresbeitrag/Abteilungsbeitrag für das ganze Jahr (bis einschliesslich 31.12.) zu entrichten. Bei Selbstzahlern wird das Nichtentrichten des Jahresbeitrages/Abteilungsbeitrages bis zum jeweils festgesetzten Termin als Kündigung gewertet.