Hüttenordnung

des Sportvereins Plasmaphysik e.V.

in der Fassung vom 25. Mai 1983

Die Vereinshütte ist Eigentum des Sportvereins Plasmaphysik e.V.
Die Vereinshütte ist keine Gaststätte.
Auf richtige Behandlung der elektrischen Geräte ist zu achten (Bedienungsanleitung).
Veränderungen und Neuanschaffungen, innen wie außen, müssen auf Antrag der Hüttenwarte oder eines Mitglieds des Vereinsausschusses vom Vereinsausschuß beschlossen werden.
Bei außergewöhnlicher Belegung der Hütte, müssen vorher die Hüttenwarte gefragt werden. Die Hütte muß am selben Abend noch so gut wie möglich aufgeräumt werden. Spätestens am nächsten Tag 10 Uhr muß sie wieder in Ordnung sein.
Private Feiern (Geburtstage etc.) sind beim Hüttenwart anzumelden und es müssen DM 100.- an den Hüttenwart gezahlt werden. Ist die Hütte nach der Feier in einem ordentlichen Zustand (Hüttenwart), werden DM 50.- zurückbezahlt.
Die Hütte ist kein Umkleideraum.
Das Betreten der Hütte mit verschmutzten Schuhen sollte unbedingt vermieden werden.
Für die Reinigung der Hütte sind die Abteilungen verantwortlich.
Die Schließung ist Sache des Hauptvereins. Die Schlüssel werden bei den Hüttenwarten verwahrt. In besonderen Fällen können die Schlüssel auch dauernd an andere Mitglieder der Abteilungsvorstände abgegeben werden. Ein Schlüssel wird an der Pforte des IPP aufbewahrt und ist nur gegen Unterschrift eines erwachsenen Mitglieds des SVP erhältlich.
Kinder und Jugendliche haben nur in Begleitung Erwachsener Zugang zur Hütte. Beim Jugendtraining übernimmt der Trainer die Verantwortung.
Jede Abteilung muß einen Hüttenwart wählen, der allein Ansprechpartner für die Belange der Hütte ist. Den Anweisungen der Hüttenwarte ist Folge zu leisten.
Bei Sachbeschädigung haftet der Verursacher in voller Höhe.
Die Hüttenordnung tritt mit Aushang in Kraft.
Der Vorstand